Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub
Liebe Gäste, wir freuen uns Sie wieder in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen zu dürfen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise für Ihren nächsten Urlaub bei uns.
Wegen der stark gestiegenen Corona-Zahlen unter anderem in Berlin hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns im Eilverfahren die Corona-Regelungen ab dem 09.10.2020 geändert.
Die Einreise nach und der Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern sind grundsätzlich gestattet. Für Reisende, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, greift die Quarantäneverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gäste müssen sich in diesem Fall unverzüglich in Quarantäne begeben. Aktuell sind z. B. Berlin und Bremen als Risikogebiete ausgewiesen.
In Berlin war am Donnerstag die kritische Corona-Infektionsschwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage überschritten worden. Damit gelten für Einwohner Berlins, die Mecklenburg-Vorpommern besuchen wollen, besondere Einreisevorschriften [regierung-mv.de].
Schärfere Regeln als in anderen Bundesländern
Mecklenburg-Vorpommern plant nach Angaben von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) keine Kontrollen an der Landesgrenze, um die Einreise von Touristen aus dem Corona-Risikogebiet Berlin zu überwachen. Dafür gebe es Verfahren in den jeweiligen Unterkünften. Dort sei zu prüfen, ob Feriengäste aus Berlin den geforderten negativen Corona-Test vorweisen können, und dort sei auch Sorge dafür zu tragen, dass die vorgeschriebene Quarantäne eingehalten wird.
„Das setzt keine Grenzkontrollen voraus“, sagte Caffier der Deutschen Presse-Agentur in Schwerin. Bei dem generellen Einreiseverbot im Frühjahr hatte es an den Landesgrenzen und auf Zufahrtsstraßen zu Tourismusorten im Nordosten vielfach Polizeikontrollen gegeben.
Tagesbesuche sind nicht erlaubt. Bei Buchung einer Unterkunft erfordert die Einreise einen negativen Virustest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nach Ankunft müssen sich die Feriengäste nach Maßgabe der Landesverordnung einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach 5 bis 7 Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
Damit gelten für Mecklenburg-Vorpommern deutlich schärfere Regeln [landesegierung-mv.de] als in anderen Bundesländern, wo für die Urlaubsgäste aus Corona-Risikogebieten ein aktueller negativer Test ausreicht.