Muss ich einen Helm tragen? Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren? Alles Fragen, die nicht selbstverständlich beantwortet werden können. Wir helfen dir, durch das Dickicht der Verkehrsregeln und schaffen Klarheit im Regelchaos.

Im Folgenden klären wir 7 häufig gestellte Fragen rund ums Thema Fahrrad im Straßenverkehr auf.

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1 – Gibt es eine Helmpflicht?

Eine allgemeine Helmpflicht wird in Deutschland schon seit vielen Jahren diskutiert. Bisher gibt es sie nicht – auch nicht nicht für Kinder. Wer sich also entscheidet, lieber keinen Helm aufzusetzen, der macht dies im eigenen Risiko und bekommt im Falle eines Unfalls auch keine Teilschuld.

In Schleswig-Holstein hat eine Radfahrerin ohne Helm im Jahr 2013 zwar eine Mitschuld bekommen, der Bundesgerichtshofe hob dieses Urteil jedoch kurze Zeit später wieder auf.

Rechtlich ändert sich allerdings etwas, wenn man mit schnellen Pedelec unterwegs ist. Dies gilt als Kleinkraftrad. Man benötigt also nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis und ein Kennzeichen, sondern muss auch einen Schutzhelm tragen.

2 – Müssen Fahrradfahrer den Radweg benutzen?

Ist ein Verkehrsschild aufgestellt ist, welches den Fahrradweg kennzeichnet (weißes Fahrrad auf blauem Grund), dann ist die Straße laut StVO für Radfahrer tabu. 

Ausnahmen gibt es natürlich auch hier: ist der Radweg durch ein Hindernis wie eine Baustelle, parkende Autos oder Sperrmüll gesperrt, darf der Radfahrer auf die Straße ausweichen. Ist die Straße zu sehr befahren, kann das Fahrrad auch auf dem Gehweg geschoben werden.

Gibt es kein blaues Schild, welches den Radweg kennzeichnet, so ist die Benutzung freiwillig. Wer möchte, kann dann auch auf der Straße fahren. In manchen Fällen ist dies sogar sicherer.

3 – Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren?

Auch wenn es die meisten Autofahrer jetzt nicht gerne hören möchten: Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. 
Laut Straßenverkehrsordnung aber nur „wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“

Haben Autofahrer genug Platz, ist das Fahren nebeneinander also kein Problem. Sollte die Straße allerdings recht schmal sein, sind die Fahrradfahrer angehalten lieber hintereinander zu fahren, um den restlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Sind Fahrradfahrer in größeren Gruppen unterwegs, so sollen die Fahrradfahrer sogar nebeneinander fahren, so sind sie für Autofahrer schneller und leichter zu Überholen.

4 – Dürfen Fahrradfahrer rechts überholen?

Dass Radfahrer nur links überholen dürfen ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Zwar ist es nicht ganz ungefährlich andere Fahrzeuge rechts zu überholen, allerdings ist das laut Straßenverkehrsordnung in manchen Fällen sogar besser.

Nämlich dann, wenn „ausreichend Raum vorhanden“ ist. Das bedeutet: ca. 1m zwischen Fahrzeug und Bordstein. Dann „dürfen Radfahrende und Mofa fahrende Personen, die Fahrzeuge die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit auf der rechten Seite überholen. Ein Durschlängeln zwischen den Autos ist hingegen nicht gestattet.

5 – Kann man den Führerschein verlieren, wenn man betrunken Fahrrad fährt?

Genauso wie mit dem Auto ist man auch mit dem Fahrrad Teilnehmer am Straßenverkehr, somit gelten ähnliche Regeln.
Wer zu viel Alkohol zu sich genommen hat und trotzdem noch fährt, verliert seinen Führerschein. Der aktuelle Grenzwert liegt bei 1,6 Promille Alkohol im Blut. Wer diesen Wert erreicht hat, oder sogar drüber hinaus schießt, begeht eine Straftat und muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Wer mit niedrigerem Blutalkohol fährt und dabei schon Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien fährt oder sogar einen Unfall verursacht, macht sich auch schon mit 0,3 Promille strafbar.

6 – Darf man beim Fahrradfahren Musik hören?

Die gängigste Antwort lautet: nein es ist verboten! Das stimmt so nicht ganz. Wer beim Fahrradfahren Musik hören, darf diese lediglich nur nicht zu laut aufdrehen.

Laut der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht zu sehr beeinträchtigt wird. Wer zum Beispiel durch die laute Musik ein Martinshorn überhört und für eine Gefährdung sorgt, kann dafür sogar zu Kasse gebeten werden oder eine Mitschuld an einem eventuellen Unfall bekommen.

7 – Darf man beim Radfahren einen Hund an der Leine führen?

Grundsätzlich verboten ist das Fahrradfahren mit Hund nicht. Jedoch dürfen beide den Verkehr nicht gefährden. Der Radfahrer muss also in der Lage sein, ausreichend auf den Hund einzuwirken und ohne Übung ist es gar nicht so einfach.

Genau wie der Mensch braucht auch das Tier entsprechendes Training und Zeit zum Üben um gefährdunsgfrei am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Es wird häufig empfohlen, den Hund auf der rechten Seite des Fahrrads zu führen, hier ist es sicherer als auf der anderen Seite. Auch darf die Leine nicht direkt am Lenker befestigt sein. Sollte der Hund sich erschrecken oder für seine Geschäfte plötzlich stehen bleiben, droht erhebliche Unfallgefahr.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und können im Falle eines Unfalls oder einer Anklage nicht als sichere Quelle verwendet werden.

 

Verwendete Quellen:

  • Bußgeldkatalog Bundesrepublik Deutschland
  • ADFC – Allgemeiner Deutscher Fahrradclub
  • Straßenverkehrsordnung Bundesrepublik Deutschland